Ferienbetreuung und -anmeldung

in Eisenstadt

Ferienregelung

Ein konkreter Bedarf für die Ferienbetreuung für Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Hauptferien wird zeitgerecht vor Beginn der jeweiligen Ferien des jeweiligen Kindergartenjahres mittels Bedarfserhebung durch die Freistadt Eisenstadt erhoben.

Der Ort der Betreuung in den Ferienzeiten wird entsprechend dem Bedarf der Erziehungsberechtigten/Eltern vom Rechtsträger der Freistadt Eisenstadt festgelegt. Jede Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wird in den Hauptferien zumindest zwei durchgehende Wochen für Reinigungs- und Revisionsarbeiten geschlossen sein. Wenn in dieser Zeit der Bedarf für eine Betreuung besteht, wird diese in einer vom Rechtsträger festgelegten Betreuungseinrichtung angeboten werden. 

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Karfreitag, 2. November, 11. November, 24. Dezember und 31. Dezember bleiben die Kinderkrippen und Kindergärten der Freistadt Eisenstadt ausnahmslos geschlossen.


Bedarfserhebung und verbindliche Anmeldung zur Ferienbetreuung 

Herbstferien: 27. bis 31. Oktober 2025

Weihnachtsferien: 29. bis 30. Dezember 2025, 2. und 5. Jänner 2026 

Sollten Sie einen Bedarf an einer Ferienbetreuung in den Herbst- und Weihnachtsferien haben, melden Sie Ihr Kind über das Elternportal bis spätestens 03. Oktober 2025 an.

Wenn Sie bis dahin keine Anmeldung durchführen, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Bedarf für eine Ferienbetreuung haben.

Vorschreibung der Essensbeiträge
Wenn Sie Ihr Kind für die Ferienbetreuung angemeldet haben, erhalten Sie vorab eine Vorschreibung der Essensbeiträge für den Ferienbetrieb. Aus organisatorischen Gründen müssen in allen Ferienbetrieben die Mahlzeiten vorab bestellt werden. Daher ist eine kurzfristige Abmeldung vom Essen in der Ferienbetreuung nicht möglich. Es werden auch bei Krankheit keine Kosten refundiert.

Wichtige Information:
a. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
b. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
c. Gem. Pkt. c ist das Fernbleiben von der Ferienbetreuung UNBEDINGT in der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung zu melden.
d. Die Anmeldung ist bei nicht fristgerechter Abmeldung verbindlich und die Beiträge werden auch bei Fernbleiben von der Ferienbetreuung nicht rückerstattet.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Leiterinnen Ihrer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen zur Verfügung.


Ferientermine 2025/2026

 

  • Herbstferien von 27.10.2025 bis 31.10.2025 > Anmeldefrist: 03.10.2025
  • Weihnachtsferien von 24.12.2025 bis 06.01.2026 > Anmeldefrist:03.10.2025 
  • Semesterferien von 09.02.2026 bis 14.02.2026
  • Osterferien von 28.03.2026 bis 06.04.2026
  • schulautonom freie Tage 2026 (15.05.2026, 26.05.2026 und 05.06.2026)
  • Sommerferien von 04. 07.2026 bis 06.09.2026 

Von 24.08.2026 bis 04.09.2026 sind die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen - wie bereits in den letzten Jahren - grundsätzlich geschlossen. In dieser Zeit finden unsere jährlichen Revisions- und Grundreinigungsarbeiten statt. Zudem sollen die MitarbeiterInnen der Kinderkrippen und der Kindergärten in dieser Zeit Resturlaub verbrauchen bzw. das neue Kindergartenjahr vorbereiten.

Sollten Sie in dieser Zeit dennoch einen dringend notwendigen Betreuungsbedarf haben, wird bei entsprechender Anmeldezahl eine Betreuung in Sammelgruppen in einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung in Eisenstadt angeboten. Sie können diesen Bedarf nur anhand eines Anmeldeformulars, das Sie bei Ihrer Kindergartenleitung erhalten, schriftlich melden!