Landtagswahl 2020

Rathaus & Politik

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Am Sonntag, den 26. Jänner 2020, fand im Burgenland die Landtagswahl statt.

Endergebnis in Eisenstadt

10.892 Eisenstädter*innen waren am Sonntag, dem 26. Jänner 2020, dazu aufgerufen bei der Landtagswahl von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Das Endergebnis für Eisenstadt: 

SPÖ: 33,6 % (+8,8 %)
ÖVP: 40,3 % (+2,5 %)
FPÖ: 9 % (-4,4 %)
Grüne: 13,8 % (-0,4 %)
LBL: 1 % (-4,4 %)
NEOS: 2,4 % (-1,4 %)

Insgesamt beteiligten sich 7.908 Personen an der Wahl. Die Wahlbeteiligung betrug 72,6 %.

Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Anlässlich der Landtagswahl am 26. Jänner 2020 wird gem. § 42 Abs. 4 der Landtagswahlordnung 1995, LGBl. Nr. 4/1996 i.d.g.F., verlautbart:

1. Wahllokale und Wahlzeit

Sprengel Adresse Wahlzeit
1 Rathaus Hauptstraße 35 08:00-16:00 Uhr
2 ehem. Stadtbücherei Bürgerspitalgasse 4 08:00-16:00 Uhr
3 Landhaus Europaplatz 1 08:00-16:00 Uhr
4 Landesberufsschule Gölbeszeile 10-12 08:00-16:00 Uhr
5 Energie Burgenland Kasernenstraße 10 08:00-16:00 Uhr
6 Volksschule Eisenstadt Bahnstraße 2 08:00-16:00 Uhr
7 Generationenzentrum Ing. Alois Schwarz-Platz 2 08:00-16:00 Uhr
8 Wirtschaftskammer Robert Graf-Platz 1 08:00-16:00 Uhr
9 Fußballverband Hotterweg 67 08:00-16:00 Uhr
10 Neue Eisenstädter Mattersburger Straße 3a 08:00-16:00 Uhr
11 Rotes Kreuz Henri Dunant-Straße 4 08:00-16:00 Uhr
12 INVARIS Invaris Center (neben ÖAMTC) 08:00-16:00 Uhr
13 J. Haydn-Konservatorium Glorietteallee 2 08:00-16:00 Uhr
14 Pensionistenhäuser Gregor Josef Werner-Straße 3 08:00-10:00 Uhr
14 Pensionistenhäuser Ing. Alois Schwarz-Platz 3 10:00-12:00 Uhr
15 Pfarrheim Oberberg Joseph Haydn-Platz 1 08:00-16:00 Uhr
16 Volksschule Kleinhöflein I Kleinhöfleiner Hauptstraße 8a 08:00-16:00 Uhr
17 Volksschule Kleinhöflein II Kleinhöfleiner Hauptstraße 8a 08:00-16:00 Uhr
18 Volksschule St. Georgen I Schulgasse 1 08:00-16:00 Uhr
19 Volksschule St. Georgen II Schulgasse 1 08:00-16:00 Uhr
20 Volksschule St. Georgen III Schulgasse 1 08:00-16:00 Uhr
Sonderwahlbehörde   08:00-15:00 Uhr

2. Wahllokale und Wahlzeit für den vorgezogenen Wahltag – 17. Jänner 2020

Sprengel Adresse Wahlzeit
Sonderwahlbehörde I - Rathaus Hauptstraße 35 16:00-20:00 Uhr
Sonderwahlbehörde II - Volksschule Kleinhöflein Kleinhöfleiner Hauptstraße 8a 16:00-20:00 Uhr
Sonderwahlbehörde III - Volksschule St. Georgen Schulgasse 1 16:00-20:00 Uhr

3. Stimmabgabe

Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend möglich. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Glaubhaftmachung der Identität kommen mit einem Lichtbild ausgestattete Identitätsdokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Postausweis u.dgl.) in Betracht. Der Meldezettel ist zum Nachweis der Identität nicht geeignet.

4. Verbotszonen

Als Verbotszonen werden die Wahllokale und ein Umkreis von 20 m eines jeden Wahllokales bestimmt. Am Wahltag ist innerhalb der Verbotszonen folgendes  verboten:

a) jede Art der Wahlwerbung, wie Ansprachen an die Wähler, Anschlag oder Verteilung von Wahlaufrufen u.dgl.;
b) jede Ansammlung von Menschen;
c) das Tragen von Waffen (Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen,

die am Wahltag von öffentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienst befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.).

Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 730 Euro bestraft.

5. Sonderwahlbehörde (§ 10 Abs. 1 Z1 LTWO 1995)

Die bei der Sonderwahlbehörde abgegebenen Stimmzettel sind gemäß § 65 Abs. 9 der Landtagswahlordnung 1995 bei der Sprengelwahlbehörde 1 Rathaus auszuwerten.

6. Sonderwahlbehörden (§ 10 Abs. 1 Z2 LTWO 1995)

Die bei den Sonderwahlbehörden abgegebenen Stimmzettel sind gemäß § 54b Abs. 4 der Landtagswahlordnung 1995 bei der Sprengelwahlbehörde 14 Pensionistenhäuser auszuwerten.