Europawahl 2024

Rathaus & Politik

Europawahl 2024

Die Europawahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Als Stichtag wurde der 26. März 2024 festgelegt.

Bei der Europawahl 2024 sind alle Personen aktiv wahlberechtigt, wenn Sie

  • spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • Österreicher*in oder Unionsbürger*in mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher*in sind und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • am Stichtag (26. März 2024) in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Berichtigungsverfahren

Vor Auflegung des Wählerverzeichnisses werden Hauskundmachungen versendet. In Mehrfamilienhäuser werden diese in den Stiegenhäusern oder Stiegeneingangstüren angebracht, bei Einfamilienhäusern werden diese in den Postkasten eingeworfen. Im Gegensatz zu vergangenen Wahlen enthalten die Hauskundmachungen keine Informationen über die Wahlberechtigten pro Wohnung/Haus.

Von 19. April bis 25. April 2024 findet das Berichtigungsverfahren statt.

Innerhalb dieses Zeitraumes liegt das Wählerverzeichnis zu nachstehenden Zeiten zur öffentlichen Einsicht im Rathaus/Bürgerservicestelle auf.

  • Freitag, 19.4.2024, 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Montag, 22.4.2024, 8:00 bis 19:00 Uhr
  • Dienstag, 23.4.2024, 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 24.4.2024, 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 25.4.2024, 8:00 bis 16:00 Uhr

Personen mit einer ID-Austria können die Abfrage auch online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft durchführen. Dieser Link wird auch auf der Hauskundmachung angeführt sein.

Wo kann man wählen?

Alle in Eisenstadt wahlberechtigten Personen erhalten vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal.

Folgende Änderungen der Wahlsprengel treten mit der Europawahl 2024 in Kraft:

Sprengel Fußballverband

Der Sprengel Fußballverband mit dem Wahllokal Fußballverband, Hotterweg 67 wird aufgrund  neuer gesetzlicher Bestimmungen in das Rote Kreuz, Henri Dunant-Straße 4, verlegt.

Alle betroffenen Wahlberechtigten werden darüber noch gesondert informiert.

​​​​​​​Sprengel Generationenzentrum

Der Sprengel Generationenzentrum wird aufgrund seiner hohen Anzahl an Wahlberechtigten in zwei Wahlsprengel geteilt. Beide Wahllokale befinden sich im Generationenzentrum. Es erfolgt keine Änderung der Lokalität!

Alle betroffenen Wahlberechtigten werden darüber noch gesondert informiert.

Briefwahl

Wer am Wahltag, den 9. Juni 2024 voraussichtlich nicht in seinem zuständigen Wahllokal wählen kann (z.B. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland) hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilzunehmen.

Die Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befindet sich der amtliche Stimmzettel und ein blaues, ungummiertes Wahlkuvert. Genauere Informationen wie das Stimmrecht mit Briefwahl ausgeübt werden kann finden Sie auf dem der Wahlkarte beiliegenden Informationsblatt.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Die Wahlkarte kann bis spätestens 05. Juni 2024 schriftlich (online unter www.meinewahlkarte.at) oder bis zum 07. Juni 2024, 12:00 Uhr persönlich bei der Gemeinde, in der Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, beantragt werden.

Für die Beantragung einer Wahlkarte benötigen Sie einen Identitätsnachweis!

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Zustellung der Wahlkarte

Wird die Wahlkarte nicht persönlich oder an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person ausgefolgt, so wird diese als „Einschreiben“ versendet. Es ist möglich, eine Zustelladresse (z.B. Anschrift Arbeitsplatz) im Antrag anzugeben, um sich einen zusätzlichen Weg zur Post zu ersparen. Am schnellsten erhalten Sie Ihre Wahlkarte, wenn Sie diese persönlich abholen. Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!

Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die notwendigen Unterlagen (Wahlkarte, Stimmzettel etc.) seitens des BMI zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 (Kalenderwoche 21) persönlich im Rathaus beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein abgeschirmter Bereich zur Verfügung.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren, darf kein Duplikat ausgestellt werden.

Am Wahltag

Stimmabgabe im Wahllokal

Vergessen Sie bitte nicht, ein Identitätsdokument (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) zum Wählen mitzubringen. eAusweise (z.B. der digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Identitätsdokument nicht akzeptiert.

Die „Amtliche Wahlinformation“ ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die „Amtliche Wahlinformation“ ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie im Wählerverzeichnis schneller gefunden.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal unbedingt mitbringen!

Stimmabgabe durch Abgabe der Briefwahlkarte im Wahllokal

Sie können die bereits ausgefüllte und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte auch noch am Wahltag, den 9. Juni 2024 während der Öffnungszeiten der Wahllokale in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder in einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr abgeben. Eine Abgabe durch Überbringer ist zulässig.